Reisesicherungsschein

Feuer und Eis Touristik GmbH

Hier finden Sie Informationen zum Reisesicherungsschein unseres Partners der R+V Versicherung!

Ihr Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres werden. Dafür investieren Sie zum einen bereits im Vorfeld viel Zeit in die Planung und zum anderen auch häufig eine Menge Geld. Daher sorgt die Meldung, dass der zuständige Reiseveranstalter insolvent ist, nicht selten für schlaflose Nächte bei den betroffenen Urlaubern.

Allerdings hat der Gesetzgeber Maßnahmen – in Form von Gesetzen – ergriffen, um die Auswirkungen einer solchen Insolvenz für Sie als Kunden zu verringern. Das wichtigste Element stellt dabei wohl der Reisesicherungsschein dar..

Was ist ein Reisesicherungsschein?

Beim Reisesicherungsschein – manchmal auch als Reisepreissicherungsschein bezeichnet - handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Insolvenzabsicherung bei Reiseveranstaltern. Das meist unscheinbare Dokument gewährleistet dabei, dass die jeweilige Versicherung bei der Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Veranstalters die gezahlten Reisepreise erstattet und ggf. die Heimreise sicherstellt. Die Verpflichtung für einen solchen Reisesicherungsschein besteht für Reiseveranstalter von Pauschalreisen seit 1994. Die gesetzlichen Vorgaben dazu gehen aus § 651k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hervor.

Als Kunden der Feuer und Eis Touristik GmbH erhaten Sie bei allen über uns gebuchten Reisen einen Reisepreis-Sicherungsschein der R+V Versicherung.

 

Copyright 2023 © Feuer und Eis Touristik GmbH | Cookie-Einstellungen | Impressum | AGB´s | Datenschutz | Newsletter | Jobs