Rei­se­si­che­rungs­schein

Rei­se­si­che­rungs­schein der R+V bei Feu­er und Eis Touristik

Hier fin­den Sie Infor­ma­tio­nen zum Rei­se­si­che­rungs­schein unse­res Part­ners der R+V Versicherung! 

Ihr Urlaub soll die schöns­te Zeit des Jah­res wer­den. Dafür inves­tie­ren Sie zum einen bereits im Vor­feld viel Zeit in die Pla­nung und zum ande­ren auch häu­fig eine Men­ge Geld. Daher sorgt die Mel­dung, dass der zustän­di­ge Rei­se­ver­an­stal­ter insol­vent ist, nicht sel­ten für schlaf­lo­se Näch­te bei den betrof­fe­nen Urlaubern.

Aller­dings hat der Gesetz­ge­ber Maß­nah­men – in Form von Geset­zen – ergrif­fen, um die Aus­wir­kun­gen einer sol­chen Insol­venz für Sie als Kun­den zu ver­rin­gern. Das wich­tigs­te Ele­ment stellt dabei wohl der Rei­se­si­che­rungs­schein dar..

Was ist ein Reisesicherungsschein?

Beim Rei­se­si­che­rungs­schein – manch­mal auch als Rei­se­preis­si­che­rungs­schein bezeich­net — han­delt es sich um den Nach­weis einer bestehen­den Insol­venz­ab­si­che­rung bei Rei­se­ver­an­stal­tern. Das meist unschein­ba­re Doku­ment gewähr­leis­tet dabei, dass die jewei­li­ge Ver­si­che­rung bei der Zah­lungs­un­fä­hig­keit bzw. Insol­venz des Ver­an­stal­ters die gezahl­ten Rei­se­prei­se erstat­tet und ggf. die Heim­rei­se sicher­stellt. Die Ver­pflich­tung für einen sol­chen Rei­se­si­che­rungs­schein besteht für Rei­se­ver­an­stal­ter von Pau­schal­rei­sen seit 1994. Die gesetz­li­chen Vor­ga­ben dazu gehen aus § 651k Bür­ger­li­ches Gesetz­buch (BGB) hervor.

Als Kun­den der Feu­er und Eis Tou­ris­tik GmbH erha­ten Sie bei allen über uns gebuch­ten Rei­sen einen Rei­se­preis-Siche­rungs­schein der R+V Versicherung.