Ablauf einer Schadensmeldung | Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Mangel an Ihrem Gepäckstück feststellen, benachrichtigen Sie bitte umgehend bei Schadeneintritt die Rezeption Ihres aktuellen Hotels und lassen Sie sich den Schaden/die Beschädigung formlos vom Hotel bestätigen (bei geführten Touren ggf. auch vom Wanderführer). Das Hotel/der Wanderführer bestätigt dabei lediglich den Zeitpunkt des Schadenseintritts, der zur Ermittlung des Verursachers (Transportfahrers) erforderlich ist. Dokumentieren Sie den Schaden daher immer direkt vor Ort durch Fotos, da Digitalkamera-/Handy-Bilder über einen Zeitstempel verfügen. Ohne Vorlage eines Schadensfotos bzw. einer Schadensanzeige-Bestätigung durch das Hotel/den Wanderführer erfolgt grundsätzlich keine Bearbeitung (fehlender Verursacher-Nachweis).
Bitte fügen Sie der o.a. Schadensmeldung auch die Schadensanzeige-Bestätigung des Hotels / des Wander-führers sowie den Kaufbeleg des Gepäckstücks (z.B. als Foto oder Scan) via Foto-Upload bei (Format jpg / pdf / png / doc). Bei Schadensmeldung nicht vorliegende Belege (z.B. Kaufbeleg) können unter Angabe Ihrer Buchungsnummer auch an feedback@feuerundeis.de nachgereicht werden.
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen unterziehen wir Ihren Schadensfall einer sorgfältigen Prüfung, wobei wir auch Rücksprache mit dem involvierten Transportpartner nehmen. Wir bitten um Verständnis, dass dieser Vorgang etwas Zeit in Anspruch nehmen kann und bitten von zwischenzeitlichen Rückfragen abzusehen. Wir kommen zeitnah und unaufgefordert auf Sie zu.
Haftung / Haftungsausschlüsse
Sollte ein Verlust oder eine Beschädigung des Reisegepäcks auftreten, so haftet Feuer und Eis grundsätzlich nur, wenn diese durch Feuer und Eis (bzw. den beauftragten Transportdienstleister) verursacht wurde sowie sämtliche Gepäckbestimmungen eingehalten wurden (www.feuer-eis-touristik.de/gepaeckbestimmungen) und die Schadensmeldung unmittelbar nach Schadeneintritt erfolgt. Optische Schäden (Kratzer, Dellen, ober-flächliche Lack-/Stoffschäden) – lt. Rechtsprechung Bestandteil gewöhnlicher Reisegepäck-Nutzung - oder Schäden durch unerlaubten Gepäckinhalt (Flüssigkeiten, zerbrechliche Gegenstände etc.) sind von der Haftung ausgenommen. Bei einem Funktionsschaden (Bruch, Riss, Verschluss-Schaden, Rolle oder Griff abgebrochen o.ä.) wird geprüft, ob eine Reparatur möglich ist oder ein Neukauf erforderlich ist. Feuer und Eis haftet in jedem Falle nur bis maximal € 200 pro Gepäckstück bzw. Person. Eine mögliche Erstattung wird durch den Schadens-umfang und Zeitwert beeinflusst.
Unsere Gepäckbestimmungen sind Bestandteil unserer AGB (www.feuer-eis-touristik.de/agb), die Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung erhalten haben.