Liebe Kundinnen und Kunden,
Ihre Zufriedenheit ist unser höchster Anspruch. Wir arbeiten daher nur mit ausgewählten und von uns geprüften Transferunternehmen zusammen, die Ihr Gepäck pflichtbewusst und sorgfältig von Hotel zu Hotel transportieren. Um Gepäckschäden vorzubeugen, beachten Sie bitte unsere Transferbestimmungen und -richtlinien wie z. B. das maximal zulässige Gewicht für Ihr Gepäck. Die ausführlichen Hinweise finden Sie in Ihren Reiseunterlagen.
Was ist zu tun, wenn ein Schaden vorliegt?
Bitte prüfen Sie die folgenden Fragen, ob ein Schadensersatzanspruch vorliegt. Falls Sie alle folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten können, wenden Sie sich über das untenstehende Formular zeitnah an uns.
1. Wurde Ihr Koffer beim Transport beschädigt?
Wenn Sie einen Mangel an Ihrem Koffer feststellen, benachrichtigen Sie bitte umgehend die Rezeption des Hotels, in welchem Sie sich gerade befinden. Prüfen Sie, ob der Koffer mit dem Mangel abgegeben wurde und lassen Sie sich dies vom Hotel bestätigen. Bitte dokumentieren Sie den Schaden vor Ort durch Fotos.
2. Hat Ihr Koffer einen Funktionsschaden erlitten?
Das bedeutet: Ist der Koffer gerissen oder gebrochen? Schließt Ihr Koffer nicht mehr? Ist eine Rolle abgebrochen? Sollten Sie einen rein optischen Schaden haben, besteht kein Schadensersatzanspruch. Optische Beschädigungen sind als Bestandteil der gewöhnlichen Nutzung des Koffers, nämlich zum Schutz des Inhaltes, zu betrachten.
3. Ist eine Reparatur notwendig? Ist ein Neukauf notwendig?
Falls Ihr Koffer funktionsuntüchtig ist (wie in Punkt 2 beschrieben), muss zunächst geprüft werden, ob eine angemessene Reparatur des Koffers möglich ist. Falls keine angemessene Reparatur möglich ist, und ein Neukauf notwendig ist, ersetzen wir Ihnen unter Berücksichtigung der Punkte 1 und 2 den Zeitwert des Koffers. Dafür benötigen wir den Kaufbeleg des beschädigten Koffers, um den Zeitwert festzustellen.
Hinweis: Sollte ein Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks auftreten, so haften wir nur, wenn diese durch uns verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei uns gemeldet werden, jedoch auch nur dann bis max. € 200,- je Person. Keinerlei Haftung übernehmen wir: für Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden, für Zahlungsmittel aller Art, für optische Schäden an Haltegriffen und Rollen, für Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet etc.